Vor der Geburt oder Geburt sollten Sie die Krankenversicherung Ihres Kindes in Betracht ziehen und die notwendigen Informationen einholen. Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten für die Kinderbetreuungsversicherung unterschiedliche Regeln:
- Wenn beide Elternteile privat versichert sind, ist das Kind auch privat krankenversichert. Das Kind kann nicht an der obligatorischen Krankenversicherung teilnehmen.
- Sind beide Elternteile krankenversichert, wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Die Eltern können ihren Kindern aber auch weiterhin das Privatleben garantieren, wenn sie eine qualitativ bessere Betreuung zu schätzen wissen. Einige Unternehmen bieten eine Versicherung von Geburt an, auch wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall ist die übliche ärztliche Untersuchung durchzuführen.
- Wenn ein Elternteil privat versichert ist und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert sein. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist für das Kind jedoch nicht möglich, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der andere und ein Einkommen oberhalb der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze hat (2018: 59.400 €). In diesem Fall ist für das Kind ein monatlicher Beitrag zu entrichten. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, gilt diese Einschränkung nicht.
Was ist, wenn ich mich mein Kind privat versichern möchte?
Ihre private Krankenversicherung bezahlt Ihr Neugeborenes leichter. Es gibt keine medizinischen Untersuchungen. Selbst in den schwersten Fällen von Krankheit oder Invalidität gibt es keine Risikoprämie oder Leistungsausschluss. Außerdem gibt es keine Wartezeit für die Beantragung einer Versicherung. Es gibt nur zwei Voraussetzungen, um die Aufnahme des Kindes zu erleichtern:
Wenn Ihr Kind geboren wird, muss einer der Elternteile seit mindestens drei Monaten privat bei dem Unternehmen versichert sein, das auch für die Kinderversicherung zuständig ist.
Ihr Kind muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt aufgenommen werden. Die Versicherung ist dann rückwirkend.
Sie können den gleichen Tarif für sich selbst oder Ihren Partner für Ihr Kind kaufen, aber Sie können auch einen anderen Tarif wählen. Wenn Sie für Ihr Kind eine bessere Versicherung als für Ihr Kind wünschen (z. B. Einzelzimmer statt Doppelzimmer), dann erfordert diese Zusatzversicherung eine Risikobeurteilung.
Vor der Geburt ist es ratsam, die notwendigen Dokumente beim Versicherer zu erfragen. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln für die Adoption eines Kindes, aber der Versicherer kann eine Prämie für die Erhöhung des Risikos verlangen.
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Was muss ich beachten, wenn mein Kind krank ist?
Die private Krankenversicherung deckt sowohl Kinder als auch Erwachsene ab. Wenn Sie mit Ihrem Kind zum Arzt gehen, geben Sie bitte an, dass Ihr Kind privat versichert ist. Nach der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, die Sie an Ihren PKE senden können.
Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt zu Hause bleiben muss, haben Sie als privater Versicherungsnehmer das Recht, es mit einem festen Gehalt zu versorgen. Der Arbeitgeber muss den Lohn für 5 Tage im Jahr weiterzahlen, wenn das Kind jünger als 8 Jahre alt ist, gemäß einer Entscheidung des Bundesländerhofes voor Arbeid. Voraussetzung ist, dass weder Tarifverträge noch Arbeitsverträge andere Regelungen enthalten.
Im Krankheitsfall eines Kindes haben die Versicherten auch Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Jedes Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf 10 Arbeitstage im Jahr. Insgesamt darf jedoch jeder Mitarbeiter nicht für maximal 25 Tage im Jahr entlassen werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind und Jahr, insgesamt jedoch höchstens 50 Arbeitstage.